Haft- Untersuchungshaft -U-Haft

Die Untersuchungshaft ist für Betroffene eine sehr ernst zu nehmende Situation.  Ein schnelles Handeln ist dringend geboten.

Der Häftling muss wissen, dass ihm geholfen wird. Wenn einer Ihrer Bekannten oder Verwandten verhaftet worden sein sollte und deshalb in Untersuchungshaft sitz, sollte er schnellstmöglich dafür sorgen von einen Rechtsanwalt vertreten zu werden.

Die Untersuchungshaft trifft den Betroffenen in der Regel besonders hart. Durch Beauftragung eines Anwalts wird der Betroffene auch Mental unterstütz, er erfährt vor allem, das was für Ihn getan wird.

Einem Untersuchungshäftling steht nach dem Gesetz ein Pflichtverteidiger zu. Er kann einen solchen auch selbst bestimmen. Sollte er dies in einer angemessenen Frist nicht tun, bekommt er irgendeinen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Man sollte sich in Strafsachen seinen Verteidiger jedoch selbst aussuchen soweit es geht. Denn bei jeder Strafverteidigung  handelt es um eine Vertrauenssache. In Berlin und Brandenburg übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Daher können Sie bzw. ihr Bekannter oder Angehöriger mich als Pflichtverteidiger benennen.

Nach einer Beauftragung als Wahlverteidiger oder nach einer Beiordnung als Pflichtverteidiger werde ich mich umgehend um den Beschuldigten kümmern und ihn in der Haftanstalt besuchen. Ich werde eine Akteneinsicht beantragen und schnellstmöglich für eine Prüfung der Haft sorgen.

Zur Vorbereitung einer Haftprüfung werde ich prüfen, ob der Haftbefehl rechtmäßig erlassen wurde. Ganz besonders werde ich prüfen ob die gesetzlichen Vorraussetzungen für den Haftbefehl gegeben waren und noch weiterhin sind. Insbesondere, ob ein dringender Tatverdacht besteht, ob die im Haftbefehl ausgewiesenen Haftgründe ( Fluchtgefahr, Flucht und Verdunkelungsgefahr) vorliegen und ob der Haftbefehl verhältnismäßig ist.

Sollte Ihnen als Bekannter oder Angehöriger des Beschuldigten die Gefangenen-Buchnummer bekannt sein, dann bitte ich Sie diese mir mitzuteilen, damit ich für den Fall, dass dieser keinen direkten Kontakt zu mir aufbauen kann, ihn selbst über die Haftanstalt oder die Staatsanwaltschaft kontaktieren kann.

Ihnen als Angehörigen kann ich dabei behilflich sein einen Besucherschein von der Staatsanwaltschaft zu erhalten.

Kontaktieren Sie mich für eine Beauftragung unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650

In Berlin werden Beschuldigte einer Straftat die verhaftet werden in der Regel zunächst in die Gefangenensammelstelle ( Gesa)  in Tempelhof  verbracht. Danach werden sie in der Regel in die Justizvollzuganstalt Moabit ( JVA- Moabit ) verlegt.

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