Internetstrafrecht

Desto mehr das Internet an Bedeutung gewinnt, desto mehr nehmen auch die Straftaten die mittels des Internets begangen werden zu.

Dabei werden vielen Straftaten, die auch im Alltag begangen werden können, auch über das Internet ausgeübt. So kommt es häufig zu Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen über das Internet. Die typischsten Fälle der Internetkriminalität sind Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing und Phishing Emails um illegal an Daten heranzukommen.  Zudem steigt die Anzahl von Betrugsfällen die über das Internet ausgeübt werden stetig an.

Bei der Ermittlung von Internetstraftaten kann es zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen z.B. des heimischen Computers kommen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Ermittlungsbehörden keine Auskunft geben müssen. Sie haben das Recht zu schweigen und von diesem Recht sollten Sie auch gebrauch machen. Sie müssen den Beamten keine Passwörter oder sonstige Zugänge zu Daten mitteilen.

Sollten Sie Betroffener solcher Maßnahmen sein, dann sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger mit Ihrer Vertretung beauftragen. Der Strafverteidiger wird sofort eine Akteneinsicht beantragen und sich um die Freigabe der beschlagnahmten Gegenstände kümmern.

Als Strafverteidiger übernehme ich Ihre Strafverteidigung. Kontaktieren Sie mich zur Übernahme Ihrer Strafverteidigung unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com

Kommentare sind geschlossen.