Akteneinsicht

Die Grundlage jeder erfolgsversprechenden Strafverteidigung ist eine sehr gute Kenntnis der Strafakte. Daher ist es unbedingt nötig, vor jeglicher Einlassung zur vorgeworfenen Straftat eine Akteneinsicht zu beantragen und die Strafakte zu studieren.

Erst mit der Akteneinsicht lässt sich tatsächlich beurteilen, wie schwer der Strafvorwurf ist und was für Beweise vorliegen, die den Beschuldigten belasten oder aber auch entlasten könnten.

Mögliche fehlerhafte Ermittlungen lassen sich mit der Einsicht der Akte aufklären. Die Kenntnis dieser Umstände können sich positiv auf den Verlauf des Strafverfahrens auswirken. Anhand der Strafakte lässt sich vor allem früh absehen, welche Verteidigungsstrategie gewählt werden sollte.

Mit einer frühen Einsichtnahme der Strafakte, lässt sich in vielen fällen der Strafvorwurf durch die richtigen Erklärungen enthärten, so dass es schon frühzeitig zu einer Einstellung des Verfahrens kommen kann.

Sollten Sie eine Akteneinsicht und professionelle Besprechung der Strafakte wünschen, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Ulrich unter der Kanzleinummer 030-88628650 zur Vereinbarung eines Termins.

Die Kosten einer Akteneinsicht werden je nach Fall individuell vereinbart.

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