Fahrlässige Tötung § 222 StGB

Rechtsanwalt Ulrich übernimmt in Berlin und Brandenburg Strafmandate bei denen der Strafvorwurf einer fahrlässigen Tötung erhoben wird.

Wegen einer Fahrlässigen Tötung wird gemäß § 222 StGB bestraft, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht.

Die fahrlässige Tötung wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Im strafrechtlichen Alltag wird der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung am häufigsten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen und missglückten Operationen  verfolgt.

Sollte gegen Sie der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung erhoben worden sein, übernehme ich Ihre Strafverteidigung in Berlin und Brandenburg. Kontaktieren Sie mich für ein Erstberatungsgespräch unter meiner Kanzleinummer 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com.   

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