Strafanzeige – Opfer einer Straftat Berlin Anwalt

Opfer einer Straftat wissen oft nicht wie Sie sich zu verhalten haben. Vor diesem Hintergrund beraten wir auch Opfer einer Straftat und unterstützen diese bei der Einleitung eines Strafverfahrens durch Erstattung einer Strafanzeige.

Dabei beraten wir auch dahingehend, welche Delikte durch den Täter begangen wurden, erörtern die Geschehnisse und stellen bei Delikten bei denen ein Strafantrag zu stellen ist auch den entsprechenden Strafantrag.

Gerade in Fällen gegenseitiger Strafanzeigen die auf einem Ereignis beruhen, ist zudem eine vorherige Beratung geboten, denn durch die Äußerung zu dem Geschehnis, kann durch eine voreilige Strafanzeige die Gefahr drohen, dass die Sachverhaltsschilderung an die Polizei  auch in dem Verfahren gegen Sie verwertet werden könnten. Das für und das dagegen sollte in solchen Fällen bewusst abgewägt werden.

Neben der Erstattung der Strafanzeige, stehen wir Ihnen als Opfer einer Straftat auch im weiteren Verfahren bei und unterstützen Sie, soweit ein Nebenklagedelikt vorliegt, auch als Nebenkläger in dem gegen den Täter eingeleiteten Strafverfahren.

Sollten Sie einen Zeugenbeistand benötigen, stehen wir Ihnen auch insofern zur Verfügung.

Für eine erste Beratung Ihres Anliegens sollte ein Besprechungstermin vereinbart werden. Hierzu können Sie uns unter unter der Kanzleinummer:03088628650 oder Email: mail@ra-ulrich.com erreichen. In Notfällen können Sie auch die Mobilfunknummer: 01639222381 anwählen.

Die Kanzlei Ulrich befindet sich Berlin Charlottenburg Wilmersdorf auf dem Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin in der Nähe des Adenauerplatzes.

 

 

 

 

 

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