Freispruch bei Tatvorwurf des Taschendiebstahl mit Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

Einem Mandanten wurde mit zwei weiteren Personen die Begehung eines gemeinschaftlich geplanten und ausgeführten Taschendiebstahls vorgeworfen. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe. Er befand sich im Untersuchungshaft in der JVA Moabit. Am ersten Verhandlungstag drängte die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht den Mandanten dazu ein Geständnis abzugeben. Dieser beteuerte jedoch seine Unschuld. Die Mitangeklagten gestanden die Tat. Die Verteidigung ließ sich auf den Druck des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht ein und bestand darauf auch weitere Zeugen zu hören. Aufgrund dessen kam es zu einem weiteren Verhandlungstag. Die anderen Angeklagten wurde nach dem ersten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt. Das weitere Verfahren wurde  abgetrennt.

Nach der Anhörung der weiteren Polizeibeamten bei dem 2 Verhandlungstag war klar, dass diese entgegen den Schilderungen im Bericht nicht wirklich etwas gesehen hatten. Das Ergebnis war ein klarer Freispruch auch wenn vorher keiner außer der Verteidigung daran geglaubt hatte.

Dies zeigt, dass es sich immer lohnt zu kämpfen. Der Mandant erhält jetzt für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung.

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