Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist eng mit dem Verkehrsrecht verbunden. Gerade bei Verkehrsunfällen mit Verletzten und Toten, Trunkenheitsfahrten, der Entziehung der Fahrerlaubnis, der Anordnung einer MPU, Straßenverkehrsgefährdungen, Drogenfahrten und demVorwurf einer Fahrerflucht, tangieren diese Rechtsgebiete miteinander.

Viele Mandanten sind sowohl beruflich als auch existentiell auf ihren Führerschein angewiesen. Daher ist es äußerst wichtig, die Mandanten sowohl verkehrsrechtlich als auch verkehrsstrafrechtlich interessengerecht und kompetent zu  vertreten. Eine solche Vertretung wird Ihnen von Rechtsanwalt Ulrich geboten. Bei jeglichen Verkehrsdelikt werden sowohl die strafrechtlichen Aspekte, als auch die verkehrsrechtlichen Folgen berücksichtigt. Eine unrichtige bzw. voreilige Einlassung im Strafverfahren, kann für den Beschuldigten gravierende verkehrsrechtliche Folgen, wie zum Beispiel die Anordnung einer MPU oder den Entzug des Führerscheins haben. Daher sollten Sie sich ordentlich und kompetent vertreten lassen. Diese Vertretung übernimmt Rechtsanwalt Ulrich für Sie.

Rechtsanwalt Ulrich vertritt Sie zudem auch im buß-, und verkehrsrechtlichen Verfahren.

Sollte gegen Sie der Vorwurf eines Verkehrsdeliktes erhoben worden sein, übernimmt Rechtsanwalt Ulrich gerne Ihre Verteidigung in Berlin und Brandenburg. Kontaktieren Sie ihn für ein Erstberatungsgespräch unter der Kanzleinummer 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com.  

 

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