Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, daher sind die Vorraussetzungen an eine solche hoch. Sollten Sie als Beschuldigter einer Straftat von einer Hausdurchsuchung in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen betroffenen sein, dann sollten Sie sich umgehend mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Allein der Umstand, dass bei Ihnen eine Durchsuchung als Beschuldigter einer Straftat stattgefunden hat, bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden einen ernst zu nehmenden Verdacht haben, dass Sie Täter einer Straftat sind.

Achten Sie darauf, während der Durchsuchung  den anwesenden Polizeibeamten keine Auskünfte zu der vorgeworfenen Tat zu erteilen. Schweigen Sie bei Fragen zum Tatvorwurf. Dies ist Ihr Recht und das sollten Sie in dieser Situation auch wahrnehmen.

Eine Aussage kann jederzeit, insbesondere nach einer Einsichtnahme der Strafakte, nachgeholt werden.

Sollte Gegenstände beschlagnahmt worden sein, dann werde ich nach einer Beauftragung als Strafverteidiger prüfen, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war und ob die Gegenstände wieder freigegeben werden können.

Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer für eine Erstberatung: 030-88628650

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