Rechtsanwalt Ulrich übernimmt in Berlin und Brandenburg Strafmandate bei denen der Strafvorwurf eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung erhoben wird.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich befindet sich in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf auf dem Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin.
Der einfache Raub ist im § 249 StGB geregelt. Derjenige, der sich einer Raubtat strafbar macht, muss bei einem einfachen Raub mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr rechnen. Das bedeutet, dass bei jedem Vorwurf einer Raubtat, ein Verbrechen vorliegt.
In diesem Fällen muss ein Beschuldigter einer solchen Tat, einen Strafverteidiger zumindest als Pflichtverteidiger beauftragen bzw. benennen um ihn zu verteidigen. Hierzu wird er vom Gericht auch aufgefordert. Wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger hat, dann kann er sich entweder einen Pflichtverteidiger beiordnen lassen oder ihm wird einer beigeordnet. Da eine Strafverteidigung auch eine Vertrauenssache ist, sollten Sie sich Ihren Verteidiger selbst aussuchen.
Als Strafverteidiger übernehme ich bei einem Raubvorwurf Ihre Pflichtverteidigung.
Abgesehen vom normalen Strafrahmen kommt in minder schweren Fällen des Raubes gemäß § 249 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in Betracht.
Nach § 249 I StGB begeht jemand einen Raub, wenn er mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Neben dem einfachen Raub kommt auch ein schwerer Raub als Straftat in Betracht. Ein solcher liegt vor, wenn zusätzlich zu den Vorraussetzungen des § 249 StGB die Qualifikationen aus dem § 250 StGB hinzukommen. Die Mindeststrafe beim schweren Raub liegt bei 3 Jahren bzw. nach Absatz II bei 5 Jahren. In minder schweren Fällen kommt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zehn Jahrein Betracht.
Wenn durch die Raubtat wenigstens leichtfertig der Tod eines anderen Menschen verursacht wird, dann liegt gemäß § 251 StGB ein Raub mit Todesfolge vor. Dem Beschuldigten einer solchen Tat, droht dann eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Sollten Beschuldigter einer Raubtat sein, dann nehmen Sie kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com. Wir werden dann die weitere Vorgehensweise besprechen.
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