Ein Pflichtverteidiger ist ein vom Gericht beigeordneter Rechtsanwalt, der die Strafverteidigung in Fällen übernimmt, in denen der Beschuldigte einer Straftat notwendiger Weise nach dem Gesetz einen rechtlichen Bestand haben muss.
Eine Pflichtverteidigung kommt in der Regel in Betracht, wenn der Beschuldigte mit einer Strafandrohung von mindestens einem Jahr rechnen muss oder wenn er sich in Untersuchungshaft befindet.
Als Strafverteidiger der in Berlin und Brandenburg tätig ist, übernehme ich gerne Ihre Pflichtverteidigung (notwendige Verteidigung).
Im Falle einer Pflichtverteidigung werden die Kosten für den Rechtsanwalt zunächst von der Staatskasse übernommen. Der Rechtsanwalt wird in diesen Fällen vom Gericht beigeordnet.
Bei einer Verurteilung wegen der vorgeworfenen Straftat werden dem Verurteilten die Kosten der Pflichtverteidigung als Kosten des Verfahrens aufgebürgt. Bei einem Freispruch sind selbstverständlich keine Kosten zu tragen.
Als Strafverteidiger übernehme ich Ihre Pflichtverteidigung in Berlin und Brandenburg.
Kontaktieren Sie mich zur Übernahme Ihrer Pflichtverteidigung in Berlin und Brandenburg unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650
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