Freispruch bei Tatvorwurf des Taschendiebstahl mit Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

Einem Mandanten wurde mit zwei weiteren Personen die Begehung eines gemeinschaftlich geplanten und ausgeführten Taschendiebstahls vorgeworfen. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe. Er befand sich im Untersuchungshaft in der JVA Moabit. Am ersten Verhandlungstag drängte die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht den Mandanten dazu ein Geständnis abzugeben. Dieser beteuerte jedoch seine Unschuld. Die Mitangeklagten gestanden die Tat. Die Verteidigung ließ sich auf den Druck des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht ein und bestand darauf auch weitere Zeugen zu hören. Aufgrund dessen kam es zu einem weiteren Verhandlungstag. Die anderen Angeklagten wurde nach dem ersten Verhandlungstag zu einer Freiheitsstrafe deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, verurteilt. Das weitere Verfahren wurde  abgetrennt.

Nach der Anhörung der weiteren Polizeibeamten bei dem 2 Verhandlungstag war klar, dass diese entgegen den Schilderungen im Bericht nicht wirklich etwas gesehen hatten. Das Ergebnis war ein klarer Freispruch auch wenn vorher keiner außer der Verteidigung daran geglaubt hatte.

Dies zeigt, dass es sich immer lohnt zu kämpfen. Der Mandant erhält jetzt für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung.

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Drogenprozess Marihuana Cannabis

Im Verlauf eines Prozesses vor dem Berliner Landgericht in dem über den Handel und Anbau von mehreren Kilo Cannabis verhandelt wurde, wurde der Mandant angeklagt als Mitglied einer Bande seine Wohnung in Berlin für den Anbau von Canabispflanzen zur Verfügung gestellt zu haben.

Zu Beginn des Prozess drohte dem Mandanten allein schon aufgrund des Strafrahmens der angeklagten Taten eine Strafe von mindestens 5 Jahren. Nach über 22 Verhandlungstagen hat das Gericht dann das Urteil gesprochen. Aufgrund der Verteidigung und den frühzeitigen Einlassungen des Mandanten konnte das Gericht sich ein umfassendes Bild seiner Stellung im Gesamtgefüge machen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren und 3 Monaten. Eine Bewährungsstrafe kam bei der beantragten Strafe nicht in Betracht.

Die Verteidigung ließ keinen Zweifel daran, dass die Strafe nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich unter der Vorstellung der Staatsanwaltschaft liegen muss. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten beantragt deren Vollziehung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme folgte das Gericht bei weitem der Ansicht der Verteidigung und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten. Die Vollziehung wurde selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt. Der Mandant blieb auf freien Fuss.

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Jugendschöffengericht – Schweigen ist nicht immer Gold wert

Bei einem Fall der vor dem Jugendschöffengericht vor dem Amtsgericht Berlin verhandelt wurde, wurde ich mit der Verteidigung einer der Angeklagten beauftragt. Der Tatvorwurf bestand im gemeinschaftlich begangen Raub. Alle der üblichen Angeklagten schwiegen zum Tatvorwurf und wurden zu einer Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Im Falle meines Mandanten, hatte ich eine andere Taktik als die Kollegen gewählt. Ich gab für meinen Mandanten eine Stellungnahme ab. Dies führte dazu, dass es in meinem Fall lediglich zu einer Auflage kam, nach der mein Mandant als Strafe 6 Beratungstermine bei der Integrationshilfe absolvieren muss. Von einer weiteren Bestrafung sah das Jugendschöffengericht ab.

In diesem Fall hieß es “ Schweigen ist nicht immer Gold wert „

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Darkroom Mörder wurde zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt !

Der Prozess um den sog. Darkroommörder vor dem Schwurgericht in Berlin kam am heutigen Tag zum Ende.

Dem Angeklagten wurde mit der Anklage unter anderen vorgeworfen, drei Menschen ermordet zu haben und weitere Morde bei zwei weiteren Menschen versucht zu haben.

Eines der überlebenden Opfer habe ich in der Nebenklage als Nebenklagevertreter ( Opfervertreter) erfolgreich vertreten. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das Gericht zu dem Urteil kam, dass der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt wurde. Er wurde unter anderen wegen dreifachen Mordes und eines versuchten Mordes verurteilt.

Das Leid, dass er durch seine Taten seinen Opfern und deren Hinterbliebenen angetan hat, wird auch dieses Urteil nicht mindern, es sorgt jedoch zumindest dafür, dass der Täter für sein Handeln bestraft wurde und keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen wird.

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Berliner Autobrandstifter Prozess

In Berlin kam es im letzten Jahr zu hunderten Brandstiftungen an Autos. Am heutigen Tage findet ein Prozess gegen einen dieser Brandstifter statt. Nach einem Artikel der Berliner Zeitung   soll der 28- Jährige Brandstifter bereits zum Prozessauftakt eine dahingehende geständige Einlassung abgegeben haben, das er die 102 Brandstiftungen an Autos begangen habe. Das Motiv des Angeklagten soll nach dem Artikel Frustration über die eigene Lebenssituation als auch Neid gewesen sein.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das Landgericht Gericht unter Beachtung des Geständnisses des Angeklagten  entscheidet. Dabei wird das Landgericht unter Umständen auch berücksichtigen müssen, dass aufgrund der Flammen das Feuer von den angezündeten Autos wohl auch auf Wohnhäuser übergreifen konnte und das in diesem Zusammenhang auch Menschenleben in Gefahr waren.

Ob die Entscheidung des Gerichts tatangemessen sein wird, bleibt abzuwarten. Es wäre vorstellbar, dass das Gericht den Angeklagten besonders hart bestraft, um ein Exempel zu statuieren. Bei dem Maß der einzelnen Taten ist wohl auch davon auszugehen.

 

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kino.to Staatsanwaltschaft will User zur Verantwortung ziehen – Meinung von Rechtsanwalt Ulrich

In den letzten Wochen und Monaten gab es in der Presse immer wieder Nachrichten zum dem illegalen Portal Kino.to. Dabei ging es zunächst darum, dass die Betreiber des Portals verhaftet wurden. In bestimmten Fällen kam es auch  laut der Presse bereits zu Verurteilungen.

Die neusten Nachrichten um Kino.to drehten sich jedoch um eine andere Problematik.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden lenkte nach Auskunft verschiedener Nachrichtendienste wie dem Focus die Ermittlungen nun auf die Premium-Kunden des Portals kino.to. Danach solle gezielt gegen diese Gruppen ermittelt werden. Die Ermittlungen sollen auf Grundlage von sichergestellten Daten bei dem Onlinebezahlservice PayPal erfolgen. Die User sollen danach für einen werbefeien Zugang bei PayPal gezahlt haben.

Einer der Anlässe für die bevorstehende Strafverfolgung soll unter anderen auch ein Urteil des Amtsgericht Leipzig sein, wonach nach dem Focus das Streamen von Film Raubkopien „dem Grunde nach einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle“.

Rechtsanwalt Ulrich hält das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft für verwunderlich, da die User des Portals im Gegensatz zu den Anbietern der illegal verbreiteten Filme nur einen geringen Schaden angerichtet haben. Bei vergleichbaren Fällen durch Filesharing, bei denen Filme neben einem Download durch einen Upload an eine Vielzahl von Usern verbreitet werden, kommt es in der Regel erst bei Verstößen eines größeren Ausmaßes zu einer Strafverfolgung. Im Vergleich dazu ist das reine Ansehen eines Filmes der gestreamt wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich vom Unrechtsgehalt gering. Der Verstoß  kann zwar unter Umständen zivilrechtlich verfolgt werden, ob jedoch eine Anklage vor dem Strafgericht begründet ist, erscheint bei Berücksichtigung verschiedener Aspekte als zweifelhaft. Die angekündigten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dienen wohl auch der Prävention, um andere User ähnlicher Plattformen abzuschrecken.

Sollte tatsächlich gegen die Premium-Kunden ermittelt werden,  dann erscheint nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich der in diesem Zusammenhang stehende Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig hoch. Die Premium-Kunden müssten tatsächlich ermittelt werden, ferner müsste nachvollziehbar festgestellt werden, dass auch diese den Verstoß begangen haben. Eine bloße Mitgliedschaft bei Kino.to hat nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich auch nicht unbedingt zu bedeuten, dass illegale Dienste des Portals in Anspruch genommen wurden. Ob der Umfang der Benutzung aufgrund der Mitgliedschaft nachverfolgbar ist, erscheint ebenfalls unklar.

Ferner ist es unter Juristen hochst streitig, ob das Ansehen eines illegal angebotenen Online- Filmstreams überhaupt strafbar ist. Die Filmindustrie geht selbstverständlich davon aus, dass bereits das Zwischenspeichern solcher Streams  strafbar ist. Das Urteil des Amtsgericht Leipzig könnte zwar ein Wegweiser in dieser Problematik sein, es wird den bestehenden juristischen Streit jedoch nicht endgültig beschwichtigen können.

Da es sich um Straftaten im Bereich einer Bagatelle handeln müsste, ist damit zu rechnen, dass die meisten Verfahren allein schon aufgrund der Vorgeschichte einzelner Angeklagter eingestellt werden.

Sollte es zu Anklagen kommen, müssten die User des Portals Kino.to in der Regel auch nicht mit Haftstrafen rechnen. Vielmehr würde in den meisten dieser Fällen realistisch eine Verhängung einer Geldstrafe in Betracht kommen. Eine endgültige Beurteilung hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Sollten Sie Betroffener eines solchen Vorwurfs sein, können Sie sich an Rechtsanwalt Ulrich als Rechtsbeistand wenden. Kontaktieren Sie Ihn unter der Kanzleinummer: 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com

 

 

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Polizeiliche Kriminalitätsstatistiken für Berlin für den Zeitraum 2002 bis 2010

Bei meinen internen Recherchen zu der Kriminalitätsentwicklung in Berlin bin ich auf die Berichte der polizeilichen Kriminalitätsstatistiken gestoßen. Diese sind unter dem folgenden Link der Senatsverwaltung für inneres und Sport abrufbar. Die Berichte sind sehr umfangreich. Sie schaffen aber einen guten Überblick über die Gesamtsituation in Berlin. Kriminalitätsstatistiken

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts dieser Statistiken wird keine Haftung übernommen. Es handelt sich um externe Recherchen mit denen der Verfasser nichts zu tun hat.

<!–07381277–>

 

 

 

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Berliner Polizei fahndet nach einem 29-Jährigen wegen Mordverdachts Europaweit.

Die Berliner Polizei fahndet nach einem 29 Jährigen wegen Mordverdachts Europaweit. Nach der Berliner Zeitung soll der 29 Jährige am 17. Dezember 2011 einen Türken in Kreuzberg auf offener Strasse erschossen haben. Es handelt sich wohl um ein Delikt aus dem Drogenmillieu.

Mehr Informationen zu dem Tatgeschehen und über die Polizeistelle bei der sich Zeugen melden können sind unter dem folgenden Artikel der Berliner Zeitung vom 24.01.2011 ersichtlich.

http://www.berliner-zeitung.de/polizei/berliner-polizei-sucht-zeugen-heisse-spur-im-mordfall-aksu,10809296,11503846.html

 

Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlassen Sie einen Kommentar