Über die Kosten einer Strafverteidigung werden Sie im Rahmen der Erstberatung ausführlich informiert. Die Strafverteidgung wird grundsätzlich nach den gesetzlich anfallenden Kosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. In besonderen schweren und umfangreichen Fällen kann es gegebenenfalls zu einer Gebührenvereinbarung kommen.
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