Rechtsanwalt Ulrich übernimmt in Berlin und Brandenburg Strafmandate bei denen der Strafvorwurf eines Betruges erhoben wird.
Der einfache Betrug ist im § 263 I StGB geregelt. Gemäß § 263 Absatz 1 StGB wird er mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Dabei heißt es im Gesetz: “ Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
In einem besonders schweren Fall des Betruges, liegt die Freiheitsstrafe bei sechs Monaten bis zehn Jahren. Die Regelbeispiele des besonders schweren Falles sind im § 263 III StGB geregelt.
Nach § 263 IV StGB wird bestraft, wer bei einer gewerbemäßigen Begehung des Betruges als Mitglied einer Bande die sich zur Begehung von Straftaten nach den § 263 StGB ( Betrug), § 263a StGB (Computerbetrug), § 264 StGB ( Subventionsbetrug), § 267 StGB ( Urkundenfälschung) und § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) verbunden hat. Dabei kommt eine Freiheitsstrafe in Höhe von einen Jahr bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren in Betracht.
In diesen Fällen liegt in der Regel ein Fall einer notwendigen Verteidigung vor. Dies bedeutet, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht. Sollten Sie eines gewerbemäßigen Bandenbetruges angeklagt oder verdächtigt werden, können Sie mich als Ihren Pflichtverteidiger benennen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob in Ihrem Fall eine Pflichtverteidigung in Frage kommt, können Sie sich selbstverständlich bei mir über die Vorraussetzungen einer Pflichtverteidigung informieren.
Bei dem einfachen Betrug geringwertiger Sachen handelt es sich gemäß § 263 III StGB in Verbindung mit dem § 248 a StGB um ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass dieses nur verfolgt wird, wenn ein Strafantrag gestellt wurde oder die Strafverfolgungsbehörden ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung haben, so dass sie von Amts wegen einschreiten müssen.
Sollte gegen Sie der Vorwurf eines Betrugsdeliktes erhoben worden sein, übernehme ich gerne Ihre Strafverteidigung in Berlin und Brandenburg. Kontaktieren Sie mich für ein Erstberatungsgespräch unter meiner Kanzleinummer 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com.