Rechtsanwalt Ulrich übernimmt in Berlin und Brandenburg als Strafverteidiger Strafmandate bei denen der Strafvorwurf einer Beleidigung erhoben wird.
Tel.:03088628650
Die Beleidigung ist im § 185 StGB geregelt. Der Strafrahmen bei einer einfachen Beleidigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zum 1 Jahr oder eine Geldstrafe. Wurde die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, dann liegt der Strafrahmen bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder bei einer Geldstrafe.
Gemäß § 194 I StGB wird die Beleidigung nur nach einen konkreten Antrag verfolgt.
Grade beim Vorwurf der Beleidigung sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger mit Ihrer Vertretung beauftragen. In vielen Fällen lassen die Verfahren frühzeitig auch ohne eine Hauptverhandlung durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft und den vorzeitig beenden.
Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch unter der Kanzleinummer: 03088628650 oder per Email: mail@ra-urlich.com
Die Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich befindet sich in Charlottenburg Wilmersdorf auf dem Kurfüstendamm 171-172 in 10707 Berlin. Sie liegt zwischen dem Adenauerplatz und dem Oliver Platz.
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