Mit dem Erhalt der Anklageschrift wird es für den Beschuldigten einer Straftat endgültig ernst. Sollte er bis zu diesem Zeitpunkt keinen Strafverteidiger beauftragt haben, dann sollte er dies nun ernsthaft in Erwägung ziehen, denn eine Strafverteidigung ist spätestens jetzt unbedingt geboten.
Jegliches weitere Zögern könnte eine erfolgreiche Strafverteidigung deutlich erschweren bzw. gefährden.
Der erhalt Anklageschrift bedeutet, dass die Hauptverhandlung nun kurz bevor steht. Eine Verteidigung in der Hauptverhandlung muss gut vorbereitet sein, daher sollten Sie nicht damit zögern sich rechtzeitig Hilfe zu holen.
Der Strafverteidiger muss die Möglichkeit haben, sich vor der Verhandlung über den aktuellen Stand der Ermittlungen bzw. den Akteninhalt durch Einsicht in die Strafakte zu informieren.
Er muss anhand der Erkenntnisse aus der Strafakte die richtige Verteidigungsstrategie wählen und gegebenenfalls bereits vor der Hauptverhandlung Beweisanträge stellen.
Als Strafverteidiger übernehme ich Ihre Vertretung im Strafverfahren in Berlin und Brandenburg. Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650
Sollten Sie eine Anklageschrift erhalten haben, können Sie mir die Anklageschrift auch vorab per Email oder Fax zukommen lassen.
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