Die Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich vertritt auch Mandanten in Berlin denen der Strafvorwurf zu Taten aus dem Sexualstrafrecht gemacht wird.
Die Aufgabe des Strafverteidigers in diesen Fällen liegt darin, den unschuldig Beschuldigten zu einem Freispruch zu verhelfen und dem Beschuldigten den ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht zu Recht gemacht wird im Wege eines fairen Verfahrens zu einem fairen und auch schuldangemessenen Ergebnis zu verhelfen.
Sollte Ihnen ein Vorwurf wegen der Begehung einer Sexualstraftat gemacht werden, sollten Sie wissen, dass sie auf keinen Fall eine Aussage zur Sache zu machen sollten, ohne vorher einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben.
Jegliche unbedachte Äußerungen ohne Kenntnis der tatsächlichen Strafvorwürfe aus der Strafakte könnten im späteren Verfahren zu ihrem Nachteil genutzt werden.
Laufen Sie nicht Gefahr ohne die tatsächlichen Kenntnisse der Vorwürfe sich durch eine vorzeitige Aussage möglicherweise selbst zu belasten oder einen bestehenden Verdacht zu erhärten, selbst wenn an diesem nichts dran ist.
Lassen Sie sich auch nicht von den Ermittlungsbeamten zu einer Aussage provozieren um sich gegenüber den Vorwürfen erklären zu wollen. Schweigen Sie !
Sobald Sie Rechtsanwalt Ulrich damit beauftragen Ihre Strafverteidigung zu übernehmen, wird dieser umgehend eine Akteneinsicht beantragen. Er wird hierzu die Polizei oder Staatsanwaltschaft für Sie anschreiben und diese darüber informieren, dass Sie zunächst von Ihrem Recht auf Schweigen gebrauch machen werden und sich evtl. nach einer erfolgten Akteneinsicht zur Sache äußern werden. Dieses Vorgehen hat keine Nachteile für Sie. Es ist strafrechtlicher Alltag.
Nach Einsichtnahme der Strafakte durch Rechtsanwalt Ulrich werden die Vorwürfe mit Ihnen zusammen erörtert und eine Verteidigungstaktik besprochen. Rechtsanwalt Ulrich wird Ihnen dabei zu Rate stehen.
Im folgenden wird er versuchen die Vorwürfe frühst möglich aus der Welt zu schaffen um das Ermittlungsverfahren einstellen zu lassen. Sollte dies aufgrund der erdrückenden Beweislage oder Schwere der Tat nicht möglich sein, sollten auch Erwägungen zu möglichen Deals oder entlastenden Zeugen – sofern welche vorhanden sind- gemacht werden.
Sollte es bereits im Ermittlungsverfahren zu Vernehmungen von Zeugen oder ganz besonders der Opfer der Sexualtat vor dem Richter kommen, so kann Rechtsanwalt Ulrich bereits bei diesen anwesend sein und auch Fragen an die Zeugen stellen und kontrollieren, ob diese auch ordnungsgemäß befragt worden sind. Eine frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts ist auch vor diesem Hintergrund geboten.
Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht sind ernst zu nehmen, neben harten Strafen droht den Beschuldigten auch eine ernstzunehmender Stellungsverlust in der Gesellschaft. Auch deswegen sollte man sich frühstmöglich gegen die Strafvorwürfe wehren.
Auch der Umgang mit dem Opfer in der Hauptverhandlung, den Richter und Staatsanwalt muss unter Kontrolle stehen. Der Rechtsanwalt muss gerade in diesem Fällen in der Hauptverhandlung für Chancengleichheit sorgen, die aufgrund der Vorwürfe und eines Mitgefühls für die (vermeintlichen) Opfer durch die weiteren Verfahrensbeteiligten, in manchen Köpfen auch unbewusst, nicht immer gegeben ist. Gerade im Hinblick auf die Aussagen der Zeugen kommt es auch auf eine Glaubwürdigkeitsbeurteilung an, die den weiteren Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar vermittelt werden muss. Eine erhöhte Sorgfalt ist geboten.
Unter Sexualstrafrecht fallen unter anderen Vergewaltigung, Kinderpornographie, sexueller Missbrauch, Menschenhandel, Internetkriminalität und Zuhälterei.
Sollten Ihnen ein Strafvorwurf aus dem Sexualstrafrecht gemacht werden, kontaktieren Sie umgehend Rechtsanwalt Ulrich in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf für einen Termin in der Kanzlei am Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin. Die Kanzlei befindet sich in der Nähe vom Adenauerplatz. Sie ist unter der Telefonnummer: 03088628650 oder per email: mail@ra-ulrich.com erreichbar. In Notfällen können Sie den Anwalt auch unter der Notfallnummer: 0163922381 erreichen.
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