Nebenklage

In bestimmten Strafverfahren können Opfer einer Straftat als Nebenkläger gegen den beschuldigten Täter der Straftat neben der Staatsanwaltschaft als weiterer Kläger auftreten.

Das Opfer der Straftat schließt sich in diesem Fall dem  Strafverfahren als Nebenkläger an. Die Grundvoraussetzung für eine Nebenklage ist, dass die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage durch Einreichung der Anklagschrift erhebt.

Eine Nebenklage ist bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. im Falle von einem sexuellen Missbrauch von Kindern, einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung), versuchtem Totschlag, bei versuchten Mord, bei allen vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten, bei allen Freiheitsdelikten als auch bei einem erpresserischen Menschenraub und einer Geiselnahme möglich. Stalkingopfer können seit neuestem auch (Nachstellung gem. § 238 StGB) als Nebenkläger auftreten.

Sollten Sie aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Kosten die in diesem Zusammenhang anfallen selbst zu tragen, dann besteht die Möglichkeit eine staatliche Hilfe in Form von Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei bestimmten Straftaten kommt auch eine gerichtliche Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand in Betracht. Im Falle der Verurteilung des Angeklagten, muss dieser in der Regel die angefallenen Kosten als Schadenersatz erstatten.

Als Nebenkläger haben sie das Recht auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Ihnen wird vor allem rechtliches Gehör gewährt, es besteht ein Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und sie haben während der gesamten Hauptverhandlung ein Anwesenheitsrecht.

Ferner haben Sie das Recht Richter oder Sachverständige abzulehnen, Täter und Zeugen zu befragen und selbst Beweisanträge zu stellen und Erklärungen abzugeben.

Entscheidungen die der Staatsanwaltschaft bekannt gemacht werden, sind auch Ihnen als Nebenkläger bekannt zu geben.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, dann können Sie mich gerne kontaktieren. Ich werde für Sie prüfen, ob ein Fall vorliegt, in dem eine Nebenklage in Betracht kommt und ob daneben eine Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand möglich ist oder ob für Sie die Gewährung einer Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.

Kontaktieren Sie mich unter meiner Kanzleinummer: 030-88628650

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