In den letzten Wochen und Monaten gab es in der Presse immer wieder Nachrichten zum dem illegalen Portal Kino.to. Dabei ging es zunächst darum, dass die Betreiber des Portals verhaftet wurden. In bestimmten Fällen kam es auch laut der Presse bereits zu Verurteilungen.
Die neusten Nachrichten um Kino.to drehten sich jedoch um eine andere Problematik.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden lenkte nach Auskunft verschiedener Nachrichtendienste wie dem Focus die Ermittlungen nun auf die Premium-Kunden des Portals kino.to. Danach solle gezielt gegen diese Gruppen ermittelt werden. Die Ermittlungen sollen auf Grundlage von sichergestellten Daten bei dem Onlinebezahlservice PayPal erfolgen. Die User sollen danach für einen werbefeien Zugang bei PayPal gezahlt haben.
Einer der Anlässe für die bevorstehende Strafverfolgung soll unter anderen auch ein Urteil des Amtsgericht Leipzig sein, wonach nach dem Focus das Streamen von Film Raubkopien „dem Grunde nach einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle“.
Rechtsanwalt Ulrich hält das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft für verwunderlich, da die User des Portals im Gegensatz zu den Anbietern der illegal verbreiteten Filme nur einen geringen Schaden angerichtet haben. Bei vergleichbaren Fällen durch Filesharing, bei denen Filme neben einem Download durch einen Upload an eine Vielzahl von Usern verbreitet werden, kommt es in der Regel erst bei Verstößen eines größeren Ausmaßes zu einer Strafverfolgung. Im Vergleich dazu ist das reine Ansehen eines Filmes der gestreamt wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich vom Unrechtsgehalt gering. Der Verstoß kann zwar unter Umständen zivilrechtlich verfolgt werden, ob jedoch eine Anklage vor dem Strafgericht begründet ist, erscheint bei Berücksichtigung verschiedener Aspekte als zweifelhaft. Die angekündigten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dienen wohl auch der Prävention, um andere User ähnlicher Plattformen abzuschrecken.
Sollte tatsächlich gegen die Premium-Kunden ermittelt werden, dann erscheint nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich der in diesem Zusammenhang stehende Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig hoch. Die Premium-Kunden müssten tatsächlich ermittelt werden, ferner müsste nachvollziehbar festgestellt werden, dass auch diese den Verstoß begangen haben. Eine bloße Mitgliedschaft bei Kino.to hat nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich auch nicht unbedingt zu bedeuten, dass illegale Dienste des Portals in Anspruch genommen wurden. Ob der Umfang der Benutzung aufgrund der Mitgliedschaft nachverfolgbar ist, erscheint ebenfalls unklar.
Ferner ist es unter Juristen hochst streitig, ob das Ansehen eines illegal angebotenen Online- Filmstreams überhaupt strafbar ist. Die Filmindustrie geht selbstverständlich davon aus, dass bereits das Zwischenspeichern solcher Streams strafbar ist. Das Urteil des Amtsgericht Leipzig könnte zwar ein Wegweiser in dieser Problematik sein, es wird den bestehenden juristischen Streit jedoch nicht endgültig beschwichtigen können.
Da es sich um Straftaten im Bereich einer Bagatelle handeln müsste, ist damit zu rechnen, dass die meisten Verfahren allein schon aufgrund der Vorgeschichte einzelner Angeklagter eingestellt werden.
Sollte es zu Anklagen kommen, müssten die User des Portals Kino.to in der Regel auch nicht mit Haftstrafen rechnen. Vielmehr würde in den meisten dieser Fällen realistisch eine Verhängung einer Geldstrafe in Betracht kommen. Eine endgültige Beurteilung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Sollten Sie Betroffener eines solchen Vorwurfs sein, können Sie sich an Rechtsanwalt Ulrich als Rechtsbeistand wenden. Kontaktieren Sie Ihn unter der Kanzleinummer: 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com
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