Im Verlauf eines Prozesses vor dem Berliner Landgericht in dem über den Handel und Anbau von mehreren Kilo Cannabis verhandelt wurde, wurde der Mandant angeklagt als Mitglied einer Bande seine Wohnung in Berlin für den Anbau von Canabispflanzen zur Verfügung gestellt zu haben.
Zu Beginn des Prozess drohte dem Mandanten allein schon aufgrund des Strafrahmens der angeklagten Taten eine Strafe von mindestens 5 Jahren. Nach über 22 Verhandlungstagen hat das Gericht dann das Urteil gesprochen. Aufgrund der Verteidigung und den frühzeitigen Einlassungen des Mandanten konnte das Gericht sich ein umfassendes Bild seiner Stellung im Gesamtgefüge machen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe in Höhe von 2 Jahren und 3 Monaten. Eine Bewährungsstrafe kam bei der beantragten Strafe nicht in Betracht.
Die Verteidigung ließ keinen Zweifel daran, dass die Strafe nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich unter der Vorstellung der Staatsanwaltschaft liegen muss. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten beantragt deren Vollziehung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme folgte das Gericht bei weitem der Ansicht der Verteidigung und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten. Die Vollziehung wurde selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt. Der Mandant blieb auf freien Fuss.
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