Bei einem Fall der vor dem Jugendschöffengericht vor dem Amtsgericht Berlin verhandelt wurde, wurde ich mit der Verteidigung einer der Angeklagten beauftragt. Der Tatvorwurf bestand im gemeinschaftlich begangen Raub. Alle der üblichen Angeklagten schwiegen zum Tatvorwurf und wurden zu einer Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Im Falle meines Mandanten, hatte ich eine andere Taktik als die Kollegen gewählt. Ich gab für meinen Mandanten eine Stellungnahme ab. Dies führte dazu, dass es in meinem Fall lediglich zu einer Auflage kam, nach der mein Mandant als Strafe 6 Beratungstermine bei der Integrationshilfe absolvieren muss. Von einer weiteren Bestrafung sah das Jugendschöffengericht ab.
In diesem Fall hieß es “ Schweigen ist nicht immer Gold wert „
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