Der Prozess um den sog. Darkroommörder vor dem Schwurgericht in Berlin kam am heutigen Tag zum Ende.
Dem Angeklagten wurde mit der Anklage unter anderen vorgeworfen, drei Menschen ermordet zu haben und weitere Morde bei zwei weiteren Menschen versucht zu haben.
Eines der überlebenden Opfer habe ich in der Nebenklage als Nebenklagevertreter ( Opfervertreter) erfolgreich vertreten. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das Gericht zu dem Urteil kam, dass der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt wurde. Er wurde unter anderen wegen dreifachen Mordes und eines versuchten Mordes verurteilt.
Das Leid, dass er durch seine Taten seinen Opfern und deren Hinterbliebenen angetan hat, wird auch dieses Urteil nicht mindern, es sorgt jedoch zumindest dafür, dass der Täter für sein Handeln bestraft wurde und keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen wird.
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